Barrierefreiheitserklärung

Gültig für: https://www.chiemsee-apo.de
Betreiberin: Heidi Jungbeck (Standort: Bernau)

Unser Anspruch

Wir möchten, dass möglichst alle Menschen unsere Website ohne Barrieren nutzen können. Dazu orientieren wir uns an den
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA sowie der EN 301 549.
Als privater Anbieter setzen wir Barrierefreiheit freiwillig und fortlaufend um.

Konformitätsstatus (Selbsteinschätzung)

Nach unserem aktuellen Stand ist diese Website teilweise konform mit WCAG 2.1 Level AA. Wir verbessern die Barrierefreiheit kontinuierlich.

Technische Grundlagen der Website

  • System: WordPress (aktuelle Version)
  • Seitenbau: Elementor Pro
  • Prüfungen: Plugin „Ally“ (automatisierte Hinweise u. a. zu Kontrast, Alternativtexten, Landmarken, ARIA), ergänzend manuelle Tests

Maßnahmen für Barrierefreiheit

  • Struktur & Semantik: Logische Überschriftenstruktur (H1–H6), Listen, Tabellen mit Überschriften.
  • Alternativtexte: Beschreibende Alt‑Texte für relevante Bilder.
  • Tastaturbedienbarkeit: Fokusreihenfolge, sichtbare Fokus‑Stile, Menüs und Formulare per Tastatur nutzbar.
  • Kontraste & Farben: ausreichende Farbkontraste gemäß WCAG; Prüfung bei Änderungen des Designs.
  • Formulare: Beschriftungen/ARIA‑Labels, verständliche Fehlermeldungen, Grouping verwandter Felder.
  • Responsives Design: Inhalte und Funktionen auf gängigen Mobilgeräten ohne horizontales Scrollen nutzbar.

Kompatibilität mit Browsern & Assistenztechnologien

Die Website ist für aktuelle Versionen folgender Browser optimiert: Chrome, Firefox, Safari, Edge.
Sie wurde mit Tastatur sowie stichprobenartig mit Screenreadern (z. B. NVDA/VoiceOver) getestet.
Ältere Browser und sehr alte Betriebssysteme können eingeschränkt funktionieren.

Nicht barrierefreie Inhalte / bekannte Einschränkungen

Nach aktueller Kenntnis sind keine nicht barrierefreien Inhalte vorhanden. Die folgenden potenziellen Problemquellen werden derzeit
nicht eingesetzt: PDF‑Dokumente, eingebettete Karten (z. B. Google Maps), Slider/Accordions sowie Videos.
Sollten Sie dennoch auf eine Barriere stoßen, informieren Sie uns bitte – wir prüfen umgehend und schaffen Abhilfe.

Feedback & Kontakt

Durchsetzungsverfahren (Hinweis)

Das gesetzliche Durchsetzungsverfahren nach § 16 BGG richtet sich in der Regel an öffentliche Stellen. Als private Anbieterin ist die Website hiervon grundsätzlich nicht erfasst. Sollten Sie dennoch Unterstützungsbedarf bei der Durchsetzung von Barrierefreiheit haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Interessen‑ oder Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen. Wir sind bestrebt, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Bewertungsmethode

  • Selbstbewertung: Kombination aus automatisierten Prüfungen (Plugin „Ally“) und manuellen Tests (Tastatur, visuelle Prüfung, Screenreader‑Stichproben) am 31.01.2026.

Erstellungsdatum & letzte Aktualisierung

  • Erstellt am: 31.01.2026
  • Zuletzt aktualisiert: 14.09.2025

Wie funktioniert das E-Rezept?

Das E-Rezept löst das rosa Papierrezept in der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Der Arzt erstellt die Verordnung elektronisch und legt sie geschützt auf einem zentralen Server ab. Als Patient bekommen Sie nicht das eigentliche Rezept, sondern einen Schlüssel (E-Rezept-Token) ausgehändigt. Nur mit diesem Schlüssel kann jede Apotheke das digitale Originalrezept vom zentralen Server herunterladen und bearbeiten.

Ab wann gibt es das E-Rezept?

Das E-Rezept wird in Deutschland schrittweise eingeführt. Alle Vor-Ort-Apotheken können seit dem 1. September 2022 E-Rezepte verarbeiten. Arztpraxen und Kliniken folgen nach und nach. Seit dem 1. August 2023 kann das E-Rezept in den meisten Apotheken auch über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingelöst werden.

Braucht man zum einlösen ein Handy?

Nein, wenn Sie kein Smartphone nutzen, müssen Sie sich keine Sorgen machen.
Sie können sich den E-Rezept-Token in der Arztpraxis auf Papier ausdrucken lassen oder
die elektronische Gesundheitskarte nutzen und damit in die Apotheke gehen.

Wie funktioniert die E-Rezept-Einlösung über die elektronische Gesundheitskarte?

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der neueste und patientenfreundlichste Ein- löseweg für das E-Rezept – dabei befähigen die Patientinnen und Patienten die Apotheke ihrer Wahl, auf dem E-Rezept-Server abgelegte E-Rezepte zu beliefern. Das heißt also: Das E-Rezept ist NICHT auf der eGK gespeichert, die Karte dient wie auch der Token als Schlüssel, um die E-Verordnungen einzusehen. Der Patient muss seine eGK also in ein Kartenlesegerät der Apotheke stecken, damit das Apothekenteam die Rezeptdaten einsehen kann.

Wie funktioniert die Einlösung per Handy?

Sie können sich die offizielle und kostenlose App „E-Rezept“ der gematik herunterladen, um Ihre E-Rezepte zu verwalten. Um die App freizuschalten, brauchen Sie allerdings ein modernes Handy und eine elektronische Gesundheitskarte (eGK), die beide den kontaktlosen Datenaustausch über NFC (Near Field Communication) unterstützen. Zudem brauchen Sie eine PIN von der Krankenkasse, um sich für dieses Verfahren freischalten zu lassen.

Wie steht es um den Datenschutz?

E-Rezepte werden verschlüsselt transportiert und liegen auf einem geschützten Server in Deutschland. Ärzte und Apotheken brauchen staatlich geprüfte Sicherheits-Hardware und elektronische Ausweise, um auf diesen Server zuzugreifen. Auch dann kann die Apotheke ein E-Rezept nur lesen, wenn sie den Schlüssel dafür bekommt. Als Patient entscheiden Sie allein, welcher Apotheke Sie diesen Schlüssel aushändigen. Das System ist also sehr sicher.

Ich habe den Schlüssel für mein E-Rezept verloren. Was kann ich tun?

Sie können sich den Schlüssel erneut von der Arztpraxis aushändigen lassen.

Kann ich auch E-Rezepte von Verwandten einlösen?

Ja, aber nur, wenn Sie den Schlüssel dafür vorlegen.

Ich habe noch weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Fragen zum E-Rezept beantwortet Ihnen auch gerne vor Ort.